Arten der tatsächlichen Nutzung und der Klassifizierungen

Tatsächliche Nutzung

In der Liegenschaftskarte und im Liegenschaftsbuch wird die tatsächliche Nutzung als eine Eigenschaft des Flurstücks geführt. Diese beschreibende Angabe wird von Behörden und Institutionen vielfältig, unter anderem zur Besteuerung und zur Festlegung von Beiträgen und Gebühren, genutzt. Sie findet auch Anwendung bei der Beantragung von Fördermitteln und EU-Beihilfen in der Landwirtschaft.

Die Nutzung eines Flurstücks wird bei den hoheitlichen Aufgaben Grenzvermessung, Teilungsvermessung und im Zuge einer Gebäudeeinmessung aktualisiert und in das Liegenschaftskatster übernommen. Die Neuvermessung der Flurstücksnutzung kann aber auch in einer vereinfachten Nutzungsartenvermessung durchgeführt werden.

Die Nutzungsarten werden flächendeckend geführt und mit einer dreistelligen Nummer verschlüsselt. Bei analogen Ausgaben werden in der Regel Abkürzungen präsentiert. Die folgende Tabelle enthält alle im Land Brandenburg gemäß Nutzungsartenerlass vom 25. Januar 2008 geführten Nutzungsarten mit ihren Schlüsselnummern und Abkürzungen.

SchlüsselAbk.BezeichnungBeschreibung
GFGebäude- und FreiflächeFlächen mit Gebäuden und baulichen Anlagen sowie unbebaute Flächen (Freiflächen), die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Zu den unbebauten Flächen zählen Vorgärten, Hausgärten, Spielplätze, Stellplätze und andere Flächen, es sei denn, dass sie wegen eigenständiger Verwendung nach der vorgefundenen Nutzung auszuweisen sind. Die unbebauten Flächen gelten gewöhnlich als der Bebauung untergeordnet, wenn sie das 10fache der bebauten Fläche nicht überschreiten. Hausgärten bis zu 0,1 ha, im übrigen Flächen bis zu 0,2 ha gelten bei obiger Nutzung als der Bebauung untergeordnet.
GFÖ Gebäude- und Freifläche Öffentliche ZweckeGebäude- und Freiflächen, die vorherrschend der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen und der Allgemeinheit zugänglich sind.
111 Verwaltung
112 Bildung und Forschung
113 Kultur
114 Religiöse Einrichtungen
115 Gesundheit
116 Soziales
117 Sicherheit und Ordnung
118 Friedhof
130GFW Gebäude- und Freifläche WohnenGebäude- und Freiflächen, die vorherrschend Wohnzwecken dienen.
140GFHDGebäude- und Freifläche Handel und DienstleistungenGebäude- und Freiflächen, die vorherrschend Einrichtungen von Handel und Wirtschaft dienen. Hierzu gehören auch Praxen der freien Berufe.
144 Handel
145 Messe, Ausstellung
170GFGIGebäude- und Freifläche Gewerbe und IndustrieGebäude- und Freiflächen, die vorherrschend gewerblichen und industriellen Zwecken dienen.
210GFMIGebäude- und Freifläche Mischnutzung mit WohnenGebäude- und Freiflächen, die verschiedenen Nutzungen dienen, ohne dass eine Nutzung vorherrscht.
250GFVSGebäude- und Freifläche zu VersorgungsanlagenGebäude- und Freiflächen, die vorherrschend der Versorgung dienen.
251 Wasser
252 Elektrizität
255 Öl
258 Wärme
260GFESGebäude- und Freifläche zu EntsorgungsanlagenGebäude- und Freiflächen, die vorherrschend der Beseitigung von flüssigen oder festen Abfallstoffen dienen.
261 Abwasserbeseitigung
262 Abfallbeseitigung
GFE Gebäude- und Freifläche ErholungGebäude- und Freiflächen, die vorherrschend dem Sport, der Freizeit, der Erholung oder dazu dienen, Tiere oder Pflanzen zu zeigen.
285 Camping
287 Zoologie
BFBetriebsflächeUnbebaute Flächen, die vorherrschend gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden.
310BFABBetriebsfläche AbbaulandFlächen, die durch Abbau der Bodensubstanz genutzt werden. Für den Abbau vorbereitete Flächen, z.T. ausgebeutete Flächen und Sicherheitsstreifen, sind in die als Abbauland bezeichnete Fläche einzubeziehen.
311 Sand
312 Kies
316 Kohle
317 Torf
320BFHABetriebsfläche HaldeFlächen, auf denen aufgeschüttetes Material dauernd gelagert wird.
340BFVSBetriebsfläche VersorgungsanlageUnbebaute Flächen, die vorherrschend der Versorgung dienen.
341 Wasser
350BFESBetriebsfläche EntsorgungsanlageUnbebaute Flächen, auf denen Abfallstoffe deponiert werden.
351 Abfall
353 Abwasser
400ERHErholungsflächeFlächen, die vorherrschend dem Sport, der Erholung oder dazu dienen, Tiere oder Pflanzen zu zeigen. Bauliche Anlagen (z.B. Nebenanlagen wie Kioske, Gartenhäuser, Umkleideräume) werden nicht gesondert ausgewiesen.
410SPO Erholungsfläche SportflächeFlächen, die vorherrschend dem Sport dienen. Bauliche Anlagen (z.B. Nebenanlagen wie Bootshäuser, Vereinshäuser) werden nicht gesondert ausgewiesen
412 Golfplatz
416 Schwimmbad, Freibad
420GRÜErholungsfläche GrünanlageFlächen, die vorherrschend der Erholung dienen. Hierzu gehören auch Kleingärten und Wochenendplätze, die der Freizeitgestaltung und Erholung dienen. Innerhalb von Grünanlagen befindliche Einrichtungen wie Spielplätze werden nicht besonders ausgewiesen.
421 Park
423 Zoologischer Garten
424 Wildgehege
430CP Erholungsfläche CampingplatzFlächen, die als Zelt- oder Wohnwagenplatz genutzt werden.
VKVerkehrsflächeFlächen, die dem Straßen-, Schienen-, Luft- oder Schiffsverkehr dienen.
510S Verkehrsfläche StraßeFlächen, die nach allgemeiner Auffassung als Straße zu bezeichnen sind. Zu den als Straße nachzuweisenden Flächen gehören gewöhnlich auch die Trenn-, Seiten- und Schutzstreifen, Brücken, Gräben und Böschungen, Parkstreifen und ähnliche Einrichtungen
520WEG Verkehrsfläche WegFlächen, die nach allgemeiner Auffassung als Weg zu bezeichnen sind.
530PL Verkehrsfläche PlatzFlächen, die vorherrschend zum Abstellen von Fahrzeugen, Abhalten von Märkten und Durchführen von Veranstaltungen dienen.
531 Parkplatz
532 Rastplatz
540BGL Verkehrsfläche BahngeländeFlächen, die vorherrschend dem schienengebundenen Verkehr dienen. Hierzu gehören der Bahnkörper mit Gleisanlagen, Böschungen, Brücken, Gräben und Schutzstreifen sowie die Bahnsteige; Ladestraßen, Laderampen, Lagerplätze und dergleichen; die auf der freien Strecke befindlichen Flächen mit Wärterhäuschen, Blockhäuschen, Transformatoren und dergleichen.
550FPL Verkehrsfläche FlugplatzFlächen, die vorherrschend dem Luftverkehr dienen.
560VKS Verkehrsfläche SchiffsverkehrFlächen zu Lande, die vorherrschend dem Schiffsverkehr dienen.
561 Hafenanlage
LW LandwirtschaftsflächeFlächen, die dem Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirtschaft, dem Gartenbau oder dem Weinbau dienen.
610A Landwirtschaftsfläche AckerlandFlächen, die dem feldmäßigen Anbau von Getreide, Hülsenfrüchten, Hackfrüchten, Futterpflanzen, Handels- und Gartengewächsen dienen.
611 Ackerland
613 Hopfen
620GR Landwirtschaftsfläche GrünlandGrasflächen, die gemäht oder geweidet werden.
621 Grünland
630G Landwirtschaftsfläche GartenlandFlächen, die dem Gartenbau dienen.
631 Gartenland
632 Baumschule
640GW Landwirtschaftsfläche WeingartenFlächen, die dem Weinbau dienen.
650MO Landwirtschaftsfläche MoorUnkultivierte Flächen mit einer mindestens 20 cm starken oberen Schicht aus vertorften oder vermoorten Pflanzenresten, soweit nicht Abbauland. Ein geringwertiger Baumbestand (Gehölz) ändert nicht den Charakter Moor.
660HEI Landwirtschaftsfläche HeideUnkultivierte, sandige, meist mit Heidekraut oder Ginster bewachsene Flächen. Ein geringwertiger Baumbestand (Gehölz) ändert nicht den Charakter Heide.
OBSTLandwirtschaftsfläche ObstanbauflächeFlächen, die vorherrschend dem Intensivobstbau dienen und mit Obstbäumen und -sträuchern bestanden sind.
671 Obstbaumanlage
690LWBRBrachlandFlächen, die der Landwirtschaft dienen, aber offensichtlich seit längerem nicht mehr genutzt werden.
700WALDWaldflächeFlächen, die mit Laub und Nadelbäumen bewachsen sind und hauptsächlich forstwirtschaftlich genutzt sind.
710LH Waldfläche LaubwaldFlächen, die mit Laubbäumen bewachsen sind.
720NH Waldfläche NadelwaldFlächen, die mit Nadelbäumen bewachsen sind.
730LNH Waldfläche MischwaldFlächen, die mit Laub- und Nadelbäumen gemischt bewachsen sind und bei denen der Charakter eines reinen Bestandes nicht vorherrscht.
740GH Waldfläche GehölzFlächen, die mit Sträuchern oder vereinzelten Bäumen bewachsen sind.
WA WasserflächeFlächen, die ständig oder zeitweilig mit Wasser bedeckt sind, gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen oder künstlichen Betten abfließt oder steht. Hierzu gehören auch Böschungen, Leinpfade und dergleichen.
810WAF Wasserfläche FließgewässerFlächen, die nach allgemeiner Auffassung als Fließgewässer zu bezeichnen sind, z.B. Fluss, Kanal, Graben, Fleet, Bach.
830WAH Wasserfläche HafenFlächen, die nach allgemeiner Auffassung als Hafen zu bezeichnen sind.
860WAS Wasserfläche Stehendes GewässerFlächen, die nach allgemeiner Auffassung als stehendes Gewässer zu bezeichnen sind, z.B. See, Teich, Stausee, Speicherbecken.
890WASUWasserfläche SumpfFlächen, die nach allgemeiner Auffassung als Sumpf zu bezeichnen sind.
Flächen anderer Nutzung
SF SchutzflächeFlächen, deren Hauptzweck dem Schutz von Anlagen oder Landschaftsteilen dienen.
922 Trigonometrischer Punkt
930HISTHistorische AnlageFlächen, auf denen sich historische Anlagen befinden, sofern nicht vom Charakter der Anlage her die Zuordnung zu einer Nutzungsart der Gruppe Gebäude- und Freifläche zutreffender ist.
932 Turm
940FHF FriedhofFlächen, die zur Bestattung dienen oder gedient haben, sofern nicht vom Charakter der Anlagen her die Zuordnung zur Nutzungsart Grünanlage zutreffender ist.
950U UnlandFlächen, die nicht geordnet genutzt werden, wie Felsen, Steinriegel, größere Böschungen, Dünen, stillgelegtes Abbauland.

Einige Arten der tatsächlichen Nutzung werden in der Liegenschaftskarte durch ein besonderes Symbol präsentiert. Diese Symbole können Sie bei den Erläuterungen zur Liegenschaftskarte einsehen. Bei Bildschirmpräsentationen erhalten die Nutzungsarten in der Regel Flächenfarben, die an die topografische Kartografie angelehnt sind. Ein Beispiel können Sie bei unserer ALKIS-Präsentation einsehen.

Gesetzliche Klassifizierung

Weiterhin wird im Liegenschaftskataster die gesetzliche Klassifizierung als eine Grundstückseigenschaft geführt. Damit werden die auf den Grund und Boden bezogene öffentlich-rechtliche Beschränkungen, Belastungen oder andere Eigenschaften nachgewiesen. Die materiellen Festlegungen gründen auf besonderen Rechtsvorschriften. Die Zuordnung, Einstufung, Widmung und Abgrenzung obliegt den hierfür zuständigen Stellen. Im Liegenschaftskataster haben die öffentlich-rechtlichen und sonstigen Festlegungen nur nachrichtlichen Charakter.

Da nur ausgewählte Flächen den öffentlich-rechtlichen Festlegungen unterliegen, wird die Eigenschaft "gesetzliche Klassifizierung" nicht flächendeckend geführt.

Flächen des landwirtschaftlichen Vermögens und der Bodenschätzung

Kennung: 32

SchlüsselAbk.BezeichnungBeschreibung
Ackerland
211AAckerlandFlächen, die insbesondere dem Anbau von Getreide, Hülsenfrüchten, Hackfrüchten und Futterpflanzen, Ölfrüchten und Faserpflanzen sowie Feldgemüse dienen. Dazu gehören auch Flächen des Obstbaus mit ackerbaulicher Unternutzung außerhalb von Plantagen.
212AGRAcker-GrünlandFlächen, auf denen vorherrschende Ackernutzung regelmäßig mit Grünlandnutzung abwechselt.
213HACKAcker-HackrainFlächen geringer Ertragsfähigkeit, die nur unter erschwerten Bedingungen ackerbaulich genutzt werden können und nach den natürlichen Verhältnissen als Ackerland geschätzt worden sind.
Grünland
231GRGrünlandDauergrasflächen, die gemäht oder geweidet werden. Dazu gehören auch Flächen des Obstbaus mit Grünland-Unternutzung außerhalb von Plantagen.
232GRAGrünland-AckerFlächen, auf denen vorherrschende Grünlandnutzung regelmäßig mit Ackernutzung abwechselt.
233HACKGrünland-HackrainFlächen geringer Ertragsfähigkeit, die nur unter erschwerten Bedingungen ackerbaulich genutzt werden können und nach den natürlichen Verhältnissen als Grünland geschätzt worden sind.
234WWieseDauergrasflächen, die infolge ihrer feuchten Lage nur gemäht werden können.
235STRStreuwieseFlächen, die nur oder hauptsächlich durch Entnahme von Streu genutzt werden.
236HUHutungFlächen geringer Ertragsfähigkeit, die nicht bestellt werden und nur eine gelegentliche Weidenutzung zulassen.
Gartenland
241GGartenlandFlächen, die dem Anbau von Gartengewächsen dienen. Dazu gehören auch nicht öffentliche Parkanlagen bis zu 50 Ar Größe und Hausgärten über 10 Ar Größe.

Straßenflächen

Kennung: 33

SchlüsselAbk.BezeichnungBeschreibung
310BABBundesautobahnFlächen, die durch Widmung die Eigenschaft einer Bundesfernstraße -Bundesautobahn- erhalten haben (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 Bundesfernstraßengesetz).
320BBundesstraßeFlächen, die durch Widmung die Eigenschaft einer Bundesfernstraße -Bundesstraße- erhalten haben (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Bundesfernstraßengesetz).
330LLandesstraßeFlächen, die durch Widmung die Eigenschaft einer Landesstraße erhalten haben (§ 3 Abs. 2 Brandenburgisches Straßengesetz).
340KKreisstraßeFlächen, die durch Widmung die Eigenschaft einer Kreisstraße erhalten haben (§ 3 Abs. 3 Brandenburgisches Straßengesetz).
350GSGemeindestraßeFlächen, die durch Widmung die Eigenschaft einer Gemeindestraße erhalten haben (§ 3 Abs. 4 Brandenburgisches Straßengesetz).
360SOSSonstige öffentliche StraßeFlächen, die durch Widmung die Eigenschaft einer sonstigen öffentlichen Straße erhalten haben (§ 3 Abs. 5 Brandenburgisches Straßengesetz).

Gewässerflächen

Kennung: 34

SchlüsselAbk.BezeichnungBeschreibung
410GIBGewässer I. Ordnung -Bundeswasserstraße-Gewässer, die in Anlage 1 Teil A zu § 3, Abs. 1, Nr. 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes aufgeführt sind.
420GILGewässer I. Ordnung -Landesgewässer-Gewässer, die in Anlage 1 Teil B und C zu § 3, Abs. 1, Nr. 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes aufgeführt sind.
430GIIGewässer II. OrdnungAlle anderen oberirdischen Gewässer nach § 3, Abs. 1, Nr. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes.
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