Die Grenzvermessung

Die Grenzvermessung ist ein hoheitliches Liegenschaftsvermessungsverfahren und wird zumeist dann nötig, wenn auf oder in unmittelbarer Nähe der Grundstücksgrenze gebaut werden soll.

Bei der Grenzvermessung werden die Grenzen vor Ort untersucht und mit den maßgeblichen Unterlagen des Liegenschaftskatasters verglichen. Hierbei können nicht festgestellte Grenzen ermittelt (Grenzermittlung) oder festgestellte Flurstücksgrenzen wiederhergestellt (Grenzwiederherstellung) werden.

Die Grenzermittlung ist eine Sachverhaltsermittlung mit dem Ziel der Grenzfeststellung.

Die Grenzwiederherstellung kann in die Abmarkung oder in das Grenzzeugnis münden.

Nach Abschluß der Vermessungsarbeiten werden die Grundstückseigentümer der betroffenen Grundstücke schriftlich zu einem Grenztermin geladen. In diesem Termin wird den Beteiligten die erneute Abmarkung ihrer Grundstücksgrenzen bekanntgegeben und der Grenzverlauf erläutert. Soweit Grenzen erstmalig festzustellen sind, werden entsprechende Anerkennungserklärungen der Grundstückseigentümer in einer Urkunde aufgenommen.

Die Ergebnisse der Grenzvermessung werden in den Vermessungsschriften dokumentiert und der Katasterbehörde übergeben. Dort werden sie dauerhaft archiviert und stehen für eine spätere Vermessung wieder zur Verfügung.

Soweit nur Unklarheiten über den rechtmäßigen Grenzverlauf bestehen und keine Baumaßnahmen an der Grenze geplant sind, kann eine Grenzanzeige ein angemesseneres und kostengünstigeres Verfahren sein.

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Jörg Schröder
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