Kosten einer Grundstücksvermessung

Sie möchten die Grenze zu Ihrem Nachbarn vermessen lassen?

Die Gebührensätze für die Grenzvermessung sind in der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung (VermGebKO) des Landes Brandenburg festgelegt.

Bei jeder Grenzvermessung werden die bestehenden Grenzen vor Ort untersucht und mit den maßgeblichen Unterlagen des Liegenschaftskatasters verglichen.

Die Kosten setzen sich aus einem Sockelbetrag (700 €) und der Grenzlänge, abhängig vom Bodenwert, zusammen. Bei einem Bodenwert unter 3 € (z.B. bei Ackerland) sind je angefangenem Meter Grenzlänge eine Gebühr von 5 € zu erheben. Bei einem Bodenwert bis 30 € (z.B. Bauland) erhöht sich diese Gebühr auf 8 €, bei einem Bodenwert bis 100 € auf 9 €.

Grenzzeugnis
GrenzvermessungGrenzzeugnis zwischen
Flurstück 212 und 213

Das Grenzzeugnis ist die kostengünstigste Variante der Grenzvermessung. Der Antragsteller erhält eine beglaubigte Abschrift des Grenzzeugnisses. Eine Abmarkung der Grenzpunkte ist hierbei jedoch nicht möglich. Ebenso ist die Beteiligung der Grenznachbarn nicht vorgesehen.

Beim Grenzeugnis sind die oben genannten Gebühren in einer Höhe von 55% anzusetzen. In nebenstehendem Beispiel soll ein Grenzzeugnis für die Grenze zwischen den Flurstücken 211 und 212 erstellt werden.

Somit ergibt sich folgende Kostenermittlung:

Tarifst. Leistungen Betrag in €
4.4
4.3.1
Grenzzeugnis
Grenzfeststellung
Bodenwert: 3,00 €/m² - 30,00 €/m²
Grundstück(e) 1 * 700,00 €
Grenzlänge 50 m * 8,00 €/Meter
55% der Gebühr nach 4.3.1 (1.100,00 €)
605,00 €
Zwischensumme 605,00 €
MwSt 19% 114,95 €
Endsumme 719,95 €
Abmarkung
GrenzvermessungAbmarkung zwischen
Flurstück 212 und 213

Sind Grenzpunkte bisher in der Örtlichkeit unvermarkt gewesen, oder ist eine frühere Abmarkung verloren gegangen, so können diese im Zuge einer Grenzvermessung wiederhergestellt und neu abgemarkt werden.

Nach Abschluß der Vermessungsarbeiten werden die Grundstückseigentümer der betroffenen Grundstücke schriftlich zu einem Grenztermin geladen. In diesem Termin wird den Beteiligten die Abmarkung ihrer Grundstücksgrenzen bekanntgegeben und der Grenzverlauf erläutert. Die Anerkennungserklärungen der Grundstückseigentümer werden in einer Urkunde aufgenommen.

Bei dieser Grenzvermessung sind die eingangs aufgeführten Gebühren in einer Höhe von 90% anzusetzen. Somit ergibt sich folgende Kostenermittlung:

Tarifst. Leistungen Betrag in €
4.5
4.3.1



4.3.2
Abmarkung
Grenzfeststellung
Bodenwert: 3,00 €/m² - 30,00 €/m²
Grundstück(e) 1 * 700,00 €
Grenzlänge 50 m * 8,00 €/Meter
zzgl. 2 eingebrachte Abmarkung(en) zu je 30,00;€
90% der Gebühr nach 4.3.1 (1.160,00 €)
1.044,00 €
Zwischensumme 1.044,00 €
MwSt 19% 198,36 €
Endsumme 1242,36 €
Grenzfeststellung
GrenzvermessungGrenzfeststellung zwischen
Flurstück 212 und 213

Handelt es sich bei der zu vermessenden Grenze um eine nicht festgestellte Grenze, erfolgt im Zuge der Grenzvermessung eine Grenzfeststellung.

Hierbei sind die eingangs aufgeführten Gebühren in voller Höhe anzusetzen.

Auch bei dieser Grenzvermessung werden nach Abschluß der Vermessungsarbeiten die Grundstückseigentümer der betroffenen Grundstücke schriftlich zu einem Grenztermin geladen. In diesem Termin wird den Beteiligten die Abmarkung ihrer Grundstücksgrenzen bekanntgegeben und der Grenzverlauf erläutert. Die Anerkennungserklärungen der Grundstückseigentümer werden in einer Urkunde aufgenommen.

Es ergibt sich für unser Beispiel für eine Grenzfeststellung folgende Kostenermittlung:

Tarifst. Leistungen Betrag in €
4.3
4.3.1



4.3.2
Erfassung von Geobasisdaten an Flurstücken
Grenzfeststellung
Bodenwert: 3,00 €/m² - 30,00 €/m²
Grundstück(e) 1 * 700,00 €
Grenzlänge 50 m * 8,00 €/Meter
zzgl. 2 eingebrachte Abmarkung(en) zu je 30,00;€
1.160,00 €
Zwischensumme 1.160,00 €
MwSt 19% 220,40 €
Endsumme 1380,40 €
Sie möchten einen Teil Ihres Grundstückes veräußern und es zu diesem Zwecke teilen lassen?
Teilungsvermessung
Teilungsvermessung
Zerlegung des Flurstücks 212

Auch bei einer Teilungsvermessung sind die eingangs aufgeführten Gebühren bindend und in voller Höhe anzusetzen.

Für die Ermittlung der anzurechnenden Grenzlängen sind die Länge der neu gebildeten Grenze und die Längen der bestehenden Grenzen, in welche die neue Grenze einbindet, einzubeziehen.

Für unser Beispiel ergibt sich somit folgende Kostenermittlung:

Tarifst. Leistungen Betrag in €
4.3
4.3.1



4.3.2
Erfassung von Geobasisdaten an Flurstücken
Grenzfeststellung
Bodenwert: 3,00 €/m² - 30,00 €/m²
Grundstück(e) 1 * 700,00 €
Grenzlänge 120 m * 8,00 €/Meter
zzgl. 2 eingebrachte Abmarkung(en) zu je 30,00;€
1.720,00 €
Zwischensumme 1.720,00 €
MwSt 19% 326,80 €
Endsumme 2046,80 €

Für die Bereitstellung der Vermessungsunterlagen und für die Übernahme der Vermessungsschriften in das Kataster fallen zusätzliche Kosten an.

Bei den aufgeführten Kostenermittlungen handelt es sich um Beispiele. Da eine Grenzvermessung von der Länge der Grundstücksgrenzen abhängig ist, ist eine Kostenermittlung immer im Einzelfall notwendig.

Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gern eine Kostenschätzung für Ihren speziellen Fall.

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Jörg Schröder
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