Auszug aus dem Liegenschaftsbuch - Erläuterungen
Wir haben für Sie die wichtigsten Inhalte eines Auszuges aus dem Liegenschaftsbuch in einem Beispiel dargestellt und erläutern diese.
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|AUSZUG AUS DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER|Flurstück 122609-012-00087/000 1|
| -LIEGENSCHAFTSBUCH- | =========================|
| |Datum 15.12.2009 05 |
|*Flurstücks- und Eigentümernachweis*| Seite 1|
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| FB Kataster u. Vermessung 0071 Spree-Neiße |
| Amtsstraße 5 |
| 03010 Amtstadt |
| ------------------------------ |
| Gemarkung 122609 Walddorf |
| Gemeinde 12071160 Neustadt |
| Kreis/Stadt Spree-Neiße |
| Finanzamt 3056 Cottbus-Ost |
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| Gmkg Flr Flurst-Nr P |
| 122609 12 87 1 |
| ========================= Fortführung 1995/90115-52 |
| LiegenschKarte 6758.9 |
| Koordinaten 3479895,0 5755480,2 |
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| Lage 41102 Neustädter Straße 3 |
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| Tatsächliche Nutzung |
| 550 m2 21-270 Gebäude- und Freifläche |
| Land- und Forstwirtschaft |
| 5 000 m2 21-610 Landwirtschaftsfläche |
| Ackerland |
| 1 900 m2 21-620 Landwirtschaftsfläche |
| Grünland |
| 200 m2 21-630 Landwirtschaftsfläche |
| Gartenland |
| ------------------------ |
| Fläche ******7 650 m2 |
| ======================== |
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| Klassifizierung 32 Land- und Forstwirtschaft- |
| liches Vermögen |
| 800 m2 32-211 Ackerland |
| Bodsch S 4D Wz 24/21 Emz 168|
| 1 900 m2 32-231 Grünland |
| Bodsch S 3 a4 Wz 21/20 Emz 380|
| 4 200 m2 32-211 Ackerland |
| Bodsch S 5D Wz 19/18 Emz 756|
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| Summe 6 900 m2 Emz 1304|
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| Amtsgericht 0233 Neustadt |
| Grundbuchbezirk 122609 Walddorf |
| Bestand 122609-298 2 Bvnr 1 (N) Eigentum |
| ======= |
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| 1.1 |
| Musterfrau, Anna |
| geb. Meier *23.11.1928 |
| Neustädter Straße 3 |
| 03016 Neustadt OT Walddorf |
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| 1.2 |
| Meier, Erwin |
| *28.05.1925 |
| Dorfstraße 13 |
| 06018 Neudorf |
| zu 1.1, 1.2 in Erbengemeinschaft |
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Allgemeine Angaben
AUSZUG AUS DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER -LIEGENSCHAFTSBUCH- | - Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
- Das Liegenschaftsbuch ist der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters und weist die bedeutsamen beschreibenden Merkmale der Liegenschaften landesweit, aktuell und flächendeckend nach.
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Flurstücks- und Eigentümernachweis | - Art des Auszuges aus dem Liegenschaftsbuch
- Es können mehrere Varianten aus dem Liegenschaftsbuch ausgegeben werden:
- Flurstücksnachweis
- Flurstück mit Angaben zur Lage und Nutzung
- Eigentümernachweis
- Flurstück mit Angabe der Eigentümer
- Flurstücksnachweis mit Eigentümerangaben
- Flurstück mit Angaben zur Lage und Nutzung und mit Angabe der Eigentümer
- Bestandsnachweis
- Eigentümer mit Aufzählung der Flurstücke
- Bestandsübersicht
- Eigentümer mit Auflistung der Flurstücke mit Angaben zur Lage und Nutzung
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15.12.2009 | - Datum der Erstellung des Auszuges
- Der Auszug stellt den Stand des Liegenschaftsbuches zu diesem Datum dar.
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Seite 1 | - Seite
- Soweit ein Auszug aus mehreren Seiten besteht, wird ein Verweis auf die Folgeseite am unteren rechten Blattrand angegeben.
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Spree-Neiße FB Kataster u. Vermessung Amtsstraße 5 03010 Amtstadt | - Katasteramt
- Diese Angabe ist die Adresse der Stelle, bei der das Flurstück geführt wird.
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0071 | - Schlüsselnummer des Katasteramtes
- Schlüsselnummer der katasterführenden Stelle.
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Administrative Zuordnung des Flurstücks
Gemeinde | - Gemeinde
- Die Gemeinde ist diejenige Gebietskörperschaft, die im öffentlich-verwaltungsmäßigen Aufbau der Bundesrepublik die kleinste räumlich-administrative Einheit bildet.
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12071160 | - Gemeindeschlüssel
- Die Gemeinde besitzen eine deutschlandweit eindeutige Schlüsselnummer, auch Gemeindekennzahl oder Gemeindekennziffer genannt, die von den statistischen Landesämtern vergeben wird. Die ersten beiden Ziffern benennen wiederum das jeweilige Bundesland (siehe Gemarkungen). Die dritte Ziffer bezeichnet den Regierungsbezirk, in Bundesländern, die wie das Land Brandenburg keine Bezirke besitzen, beträgt diese Ziffer 0. Die vierte bis fünfte Ziffer bezeichnet den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt, dem die Gemeinde angehört. Die letzten drei ziffern bezeichnen die Gemeinde innerhalb eines Landkreises. Bei kreisfreien Städten sind diese Stellen in der Regel mit 000 belegt.
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Neustadt | - Gemeindename
- Der je Bundesland eindeutige Name der Gemeinde.
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Kreis/Stadt | - Landkreis/ kreisfreie Stadt
- Ein Landkreis ist nach deutschem Kommunalrecht ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft. Eine kreisfreie Stadt ist eine kommunale Gebietskörperschaft, die neben dem eigenen und übertragenen Wirkungskreis einer Gemeinde und eines Landkreises auch die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde namens des Staates in eigener Zuständigkeit erledigt.
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Spree-Neiße | - Name des Landkreises bzw. der kreisfreie Stadt
- Name des Landkreises bzw. der kreisfreie Stadt, in der sich das Flurstück befindet.
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Finanzamt | - Finanzamt
- Die Finanzämter sind Landesbehörden, deren Aufgaben im Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) festgelegt sind.
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3056 | - Schlüssel des Finanzamt
- Schlüsselnummer des für das Flurstück zuständigen Finanzamtes.
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Cottbus-Ost | - Name des Finanzamtes
- Name des für das Flurstück zuständigen Finanzamtes.
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Zuordnung des Flurstücks im Liegenschaftskataster
Gemarkung | - Gemarkung
- Die Gemarkung ist ein großräumig umschlossenes Gebiet, das meistens in Bezug zu natürlichen oder historischen Begrenzungen einer Ortslage steht. Häufig entspricht es der Fläche eines ehemaligen Gemeindegebietes und führt seinen Namen. Die Gemarkung ist die größte Ordnungseinheit aller Flurstücke und Nachweise des Liegenschaftskatasters, sie besteht in der Regel aus mehreren Fluren.
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122609 | - Gemarkungsschlüssel
- Die Gemarkungen besitzen eine deutschlandweit eindeutige Schlüsselnummer. Er setzt sich zusammen aus der zweistelligen Landeskennung und einer durchlaufenden vierstelligen Nummer für die Gemarkung im Bundesland. Folgende Landeskennungen sind vergeben:
- 01 Schleswig-Holstein
- 02 Freie und Hansestadt Hamburg
- 03 Niedersachsen
- 04 Freie Hansestadt Bremen
- 05 Nordrhein-Westfalen
- 06 Hessen
- 07 Rheinland-Pfalz
- 08 Baden-Württemberg
- 09 Freistaat Bayern
- 10 Saarland
- 11 Berlin
- 12 Brandenburg
- 13 Mecklenburg-Vorpommern
- 14 Freistaat Sachsen
- 15 Sachsen-Anhalt
- 16 Freistaat Thüringen
Die Schlüsselnummern und Gemarkungsnamen des Landes Brandenburg sind im Gemarkungserlass, erlassen vom Ministeriums des Innern, aufgeführt. |
Walddorf | - Gemarkungsname
- Die Gemarkung besitzt einen landesweit eindeutigen Namen, der in der Regel kulturhistorischen Bezug hat. In der Regel sind die Gemarkungsnamen aus dem ehemaligen Gemeindenamen gebildet worden.
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Flr | - Flur
- Die Flur ist ein Teil der Gemarkung und umfaßt die kleinsten Buchungseinheiten des Katasters, die Flurstücke. Im alten, noch nicht digitalen Kataster wird die Flur auf einem Kartenblatt, der Flurkarte, dargestellt.
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12 | - Nummer der Flur
- Die Fluren sind je Gemarkung durchlaufend nummeriert.
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Flurstück | - Flurstück
- Ein Flurstück ist ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Bezeichnung geführt wird. Flurstücke erhalten eine besondere Nummer, ersichtlich in der amtlichen Flurkarte und im Liegenschaftsbuch.
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87 | - Flurstücksnummer
- Die Flurstücksnummer ist die Bezeichnung eines Flurstücks. Die Flurstücke werden durchlaufend je Flur mit einer maximal fünfstelligen Nummer nummeriert. Die Flurstücksnummer kann sich auch aus Zähler und Nenner zusammensetzen.
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122609-012-00087/000 | - Flurstückskennzeichen
- Jedes Flurstück besitzt eine deutschlandweit eindeutige Schlüsselnummer. Sie setzt sich zusammen aus dem Gemarkungsschlüssel (122609), aus der Nummer der Flur (012) und aus der Flurstücksnummer (00087/000)
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P 1 | - Prüfzeichen
- Zur Sicherstellung der Integrität der Datenbank wird beim erstmaligen Eintragen eines Flurstückskennzeichen nach einem festgelegten Algorithmus ein Prüfzeichen ermittelt.
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05 | - Aktualität
- Das Flurstück erhält bei jeder Fortführung der Flurstücksangaben eine Aktualitätsnummer. Mit ihr kann festgestellt werden, ob die Angaben zum Flurstück eines früher ausgegebenen Auszuges aus dem Liegenschaftsbuch noch dem neuesten Stand entsprechen. Bei jeder weiteren Fortführung des Flurstücks wird die Aktualitätsnummer um Eins erhöht.
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Fortführung | - Fortführung
- Es gibt verschiedene Anlässe, bei denen die Flurstücksdaten fortgeführt werden, u.a.:
- Flurstückszerlegung
- Flurstücksverschmelzung
- Neuvermessung
- Bodenordnungsverfahren
- Veränderung der Flurstücksnummer
- Flächenberichtigung
- Veränderung der Lagebezeichnung
- Veränderung der tatsächlichen Nutzung
- Veränderung der gesetzlichen Klassifizierung
- ...
Eine Fortführung der wesentlichen Flurstücksdaten wird den Eigentümern, Nutzungs- und Erbbauberechtigten, dem Grundbuchamt und dem Finanzamt bekanntgegeben. |
1995/90115-52 | - Aktenzeichen
- Jede Fortführung eines Flurstücks erhält eine Aktenbezeichnung.
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LiegenschKarte | - Liegenschaftskarte
- Die Automatisierte Liegenschaftskarte wird in einem Geoinformationssystem flächendeckend und blattschnittfrei geführt. Für analoge Ausgaben ist ein Rahmen- und ein Nummerierungssystem vorgegeben.
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6758.9 | - Blattnummer die Liegenschaftskarte
- Für den Nachweis der Lage des Flurstücks wird die Blattnummer oder Bezeichnung der Liegenschaftskarte angegeben.
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Koordinaten | - Koordinaten
- Für jedes Flurstück wird eine Koordinate geführt. An dieser Koordinate wird in der Liegenschaftskarte die Flurstücksnummer präsentiert.
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3479895,0 | - Rechtswert
- Rechtswert der Flurstückskoordinate
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5755480,2 | - Hochwert
- Hochwert der Flurstückskoordinate
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Beschreibende Angaben zum Flurstück
Lage | - Lage des Flurstücks
- Für jedes Flurstück wird eine oder mehrere Lagebezeichnungen geführt. In bebauten Bereichen wird hier der Straßenname und die Hausnummer angegeben, die von der Gemeinde vergeben wurde. Verkehrsflächen und Gewässerflächen erhalten die amtliche Bezeichnung. Flurstücke in der Feldlage erhalten historische Flurnamen, z.B. "Hinter den Höfen".
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41102 | - Verschlüsselung der Lage
- Für Verkehrsflächen und Flurstücke mit Straßennamen wird die Schlüsselnummer des amtlichen Straßenverzeichnisses angegeben.
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Neustädter Straße 3 | - Bezeichnung der Lage
- Die Bezeichnung der Lage des Flurstücks, bei bebauten Flurstücken sind Straßenname und Hausnummer des Hauptgebäudes angegeben.
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Tatsächliche Nutzung | - Tatsächliche Nutzung
- Im Liegenschaftsbuch wird die tatsächliche Nutzung als eine Eigenschaft des Flurstücks geführt. Diese beschreibende Angabe wird von Behörden und Institutionen vielfältig, unter anderem zur Besteuerung und zur Festlegung von Beiträgen und Gebühren, genutzt. Sie findet auch Anwendung bei der Beantragung von Fördermitteln und EU-Beihilfen in der Landwirtschaft. Für das Flurstück wird entsprechend den Begriffsbestimmungen des Verzeichnisses der tatsächlichen Nutzungen die vorherrschende Art der Nutzung angegeben. Das Flurstück kann wie im Beispiel in mehrere Nutzungsartenabschnitte aufgeteilt sein, die mit ihrer Flächengröße, der Schlüsselnummer und der Bezeichnung angegeben werden. Die tatsächliche Nutzung gibt keine Auskunft über die rechtmäßige Nutzbarkeit des Flurstücks, in etwa über die baurechtlich zulässige Ausnutzbarkeit. Die Nutzung der Flurstücke wird im Zuge einer hoheitlichen Vermessung aktualisiert. Es erfolgen aber auch turnusmäßige Aktualisierungen durch das Katasteramt.
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21-270 | - Verschlüsselung der tatsächlichen Nutzung
- Die tatsächliche Nutzung wird im Liegenschaftsbuch mit einer Schlüsselnummer angegeben. Die Schlüsselnummern der tatsächlichen Nutzung beginnen immer mit der 21, es folgt ein dreistelliger Schlüssel entsprechend des Verzeichnisses der tatsächlichen Nutzungen.
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Gebäude- und Freifläche Land- und Forstwirtschaft | - Bezeichnung der tatsächliche Nutzung
- Die Bezeichnung des Flächenabschnittes wird entsprechend dem Verzeichnis der tatsächlichen Nutzung angegeben.
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550 m2 | - Flächengröße des Nutzungsartenabschnitts
- Es wird die Flächengröße des Nutzungsartenabschnitts angegeben. Da die Nutzungsarten flächendeckend geführt werden, ergibt die Summe der Nutzungsartenflächen die Gesamtfläche des Flurstücks.
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Fläche | - Gesamtfläche des Flurstücks
- Es wird die Gesamtfläche des Flurstücks angegeben, die sich aus der letzten Vermessung ergeben hat. Die Flächengröße des Flurstücks wird auch im Grundbuch gemäß der Angabe des Liegenschaftskatasters geführt. Die Angabe der Flächengröße nimmt allerdings nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuches teil. Das heißt, aus der im Kataster bzw. Grundbuch eingetragenen Flächengröße ergibt sich kein Anspruch darauf, dass das Flurstück auch tatsächlich diese Größe besitzt. Viele Flächenangaben stammen noch aus der Zeit der Aufstellung des Liegenschaftskatasters im Jahr 1865. Sie wurden mit einfachen Mitteln, zumeist grafisch aus der Flurkarte bestimmt. Die Flächengröße ist somit oft ungenau und wird im Zuge von Fortführungsvermessungen berichtigt.
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******7 650 m2 | - Größe der Fläche des Flurstücks
- Die Größe des Flurstücks wird in Quadratmeter angegeben.
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Nachrichtliche Angaben zum Flurstück
Klassifizierung | - gesetzliche Klassifizierung
- Desweiteren wird im Liegenschaftsbuch die gesetzliche Klassifizierung als eine Grundstückseigenschaft geführt. Damit werden die auf den Grund und Boden bezogene öffentlich-rechtliche Beschränkungen, Belastungen oder andere Eigenschaften nachgewiesen. Die materiellen Festlegungen gründen auf besonderen Rechtsvorschriften. Die Zuordnung, Einstufung, Widmung und Abgrenzung obliegt den hierfür zuständigen Stellen. Da nur ausgewählte Flächen den besonderen Beschränkungen unterliegen, werden die Klassifizierungen nicht flächendeckend geführt.
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32 | - Art der Klassifizierung
- Bezogen auf die fachgesetzliche Regelungen werden in Brandenburg folgende Arten der gesetzlichen Klassifizierung geführt:
- 32 Flächen des landwirtschaftlichen Vermögens und der Bodenschätzung,
- 33 Straßenflächen,
- 34 Gewässerflächen.
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Land- und forstwirtschaftliches Vermögen | - Bezeichnung der Klassifizierungsart
- Die Bezeichnung der Klassifizierungsart der folgenden Klassifizierungsabschnitte.
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32-211 | - Verschlüsselung der gesetzliche Klassifizierung
- Die gesetzliche Klassifizierung wird im Liegenschaftsbuch mit einer Schlüsselnummer angegeben. Die Schlüsselnummern der gesetzliche Klassifizierung beginnen immer mit der zweistelligen Art der Klassifizierung, es folgt ein dreistelliger Schlüssel entsprechend des Verzeichnisses der gesetzlichen Klassifizierungen.
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Ackerland | - Bezeichnung der gesetzliche Klassifizierung
- Die Bezeichnung des Flächenabschnittes wird entsprechend dem Verzeichnis der gesetzliche Klassifizierung angegeben.
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550 m2 | - Flächengröße des Klassifizierungsabschnitts
- Es wird die Flächengröße des Klassifizierungsabschnitts angegeben.
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Summe | - Summe der Klassifizierungsabschnitte
- Es wird die Summe der Flächen angegeben, die der gesetzlichen Klassifizierung unterliegen.
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6 900 m2 | - Angabe der Gesamtfläche der gesetzlichen Klassifizierung
- Da oft nur Teile eines Flurstücks der gesetzlichen Klassifizierung unterliegen, entspricht diese Flächenangabe nicht unbedingt der Gesamtfläche des Flurstücks.
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Angaben zur Bodenschätzung
Bodsch | - Angaben zur Bodenschätzung
- Die Finanzverwaltungen haben seit den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts Bodenschätzungsdaten für den landwirtschaftlichen Bereich erhoben und in analoger Form in Büchern und Karten erfasst. In Brandenburg liegen für die landwirtschaftlich nutzbare Fläche von etwa 15000 km2 ca. 12000 Feldschätzungskarten und ca. 2500 Feldschätzungsbücher vor. Diese Daten wurden im Verfahren DIBOS digitalisiert und in das Geoinformationssystem der Katasterverwaltungen übernommen. Diese Daten werden auf Auszügen aus dem Liegenschaftsbuch präsentiert. Für die Aktualisierung der Daten der Bodenschätzung ist die Finanzverwaltung zuständig.
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S 4D | - Angaben zur Ackerschätzung
- Die Bodenschätzungsdaten von Ackerland enthalten die Bodenart, die Zustandsstufe und die Entstehungsart des Bodens.
Die Bodenart beschreibt die Zusammensetzung des Bodens bezüglich der Hauptbodenarten, welche ihrerseits auf der Korngrößenzusammensetzung der mineralischen Bodensubstanz beruhen. Sandige Böden werden als leichte Böden bezeichnet. Tonige bis lehmige Böden mit schlechter Durchlüftung und Durchwurzelbarkeit und hohem Nährstoffgehalt bezeichnet man dagegen als schwere Böden. Folgende Angaben zur Bodenart sind möglich: - S = Sand
- Sl = anlehmiger Sand
- lS = lehmiger Sand
- SL = stark lehmiger Sand
- sL = sandiger Lehm
- L = Lehm
- LT = schwerer Lehm
- T = Ton
- Mo = Moor
Mit der Zustandsstufe werden die Böden nach dem Entwicklungs- und Alterungsgrad unterteilt. Die günstigste Stufe 1 wird vergeben, wenn ein allmählicher Übergang der humusreichen Krume zum Untergrund vorliegt. Die ungünstigste Stufe 7 wird vergeben, wenn eine scharfe Grenze zwischen Krume und Untergrund besteht. Weiterhin wird die Entstehungsart des Bodens angegeben: - A = Alluvialboden (Schwemmlandboden)
- D = Diluvialboden (eiszeitlicher oder Tertiärboden)
- L = Lössboden (pleistozäne, äolische Ablagerung; "Windboden")
- V = Verwitterungsboden
- Vg = Trümmer- oder Gesteinsboden
- G = zusätzlich für Grobkörnigkeit bei Alluvial- oder Diluvialboden
- DV = Wechsel in den Entstehungsarten D und V
- AD = Wechsel in den Entstehungsarten A und D
- LV = Wechsel in den Entstehungsarten L und V
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Wz 24/21 | - Wertzahlen der Ackerschätzung: Bodenzahl / Ackerzahl
- Die Bodenzahl (7 bis 100) ist eine Reinertragsverhältniszahl im Vergleich zur Bodenzahl 100. Die Bodenzahl 100 wurde im Zuge der Reichsbodenschätzung für den im ehemaligen Reichsgebiet besten Boden nahe der Ortschaft Eickendorf in der Magdeburger Börde vergeben.
Die Ackerzahl (1 bis 120) berücksichtigt Ertragsunterschiede, die auf Klima, Geländeform und andere natürliche Ertragsbedingungen zurückzuführen sind. |
S 3 a4 | - Angaben zur Grünlandschätzung
- Die Bodenschätzungsdaten von Grünland enthalten Bodenart, die Bodenstufe, die Klimastufe und die Wasserstufe.
Die Bodenart beschreibt die Zusammensetzung des Bodens bezüglich der Hauptbodenarten, welche ihrerseits auf der Korngrößenzusammensetzung der mineralischen Bodensubstanz beruhen. Folgende Angaben zur Bodenart sind möglich: - S = Sand
- lS = lehmiger Sand
- L = Lehm
- T = Ton
- Mo = Moor
Mit der Bodenstufe wird der Boden nach Entwicklungs- und Alterungsgrad unterteilt. Die günstigste Stufe 1 wird bei Böden vergeben, bei denen ein allmählicher Übergang der humusreichen Krume zu tieferen Bodenschichten besteht. Bei der ungünstigsten Bodenstufe 3 besteht eine scharfe Abgrenzung der oberen humusarmen zu den unteren Bodenschichten. Bei der Grünlandschätzung werden die Böden weiterhin nach den Klimastufen unterteilt, die auf die durchschnittliche Jahrestemperatur bezogen sind. - a = 8°C und mehr
- b = 7,9°C bis 7,0°C
- c = 6,9°C bis 5,7°C
- d = 7,6°C und weniger
Die nachhaltige Verfügbarkeit von Wasser ist ein weiteres Gütekriterium für Grünland, der Boden wird nach den Wasserstufen 1 bis 5 klassifiziert. Für die günstigste Wasserstufe wird die 1 vergeben. - 1 = frische, gesunde Lage mit gutem Süßgräserbestand
- 2 = Zwischenstufe
- 3 = feuchte Lage, aber noch keine stauende Nässe, weniger gute Gräser mit nur geringem Anteil an schlechten Sauergräsern
- 4 = Zwischenstufe
- 5 = nasse bis sumpfige Lagen mit überwiegend Sauergräsern oder
trockene Lagen mit weniger guten, harten Gräsern Besonders trockene Lagen werden in den Stufen 4 und 5 durch ein Minuszeichen gekennzeichnet. |
Wz 21/20 | - Wertzahlen der Grünlandschätzung: Grünlandgrundzahl / Grünlandzahl
- Die Grünlandgrundzahl (7 bis 88) ist eine Verhältniszahl für die Leistungsfähigkeit des Bodens unter einheitlichen Ertragsbedingungen.
Die Grünlandzahl (1 bis 100) berücksichtigt Abweichungen, die auf die Geländeform und andere örliche Bedingungen zurückzuführen sind. |