Die Grenzfeststellung

Die Grenzfeststellung ist eine Grenzvermessung und somit ein hoheitliches Liegenschaftsvermessungsverfahren.

Bei der Grenzvermessung werden die Grenzen vor Ort untersucht und mit den maßgeblichen Unterlagen des Liegenschaftskatasters verglichen. Liegt für die zu untersuchende Grenze kein Katasternachweis vor oder sind die Angaben im Liegenschaftskataster widersprüchlich, wird diese Grenze ermittelt und abgemarkt. Die Grenzermittlung ist eine Sachverhaltsermittlung mit dem Ziel der Grenzfeststellung.

Nach Abschluß der Vermessungsarbeiten werden die Grundstückseigentümer der betroffenen Grundstücke durch den ÖbVI schriftlich zu einem Grenztermin geladen. In diesem Termin werden entsprechende Anerkennungserklärungen der Grundstückseigentümer in einer Urkunde, der Grenzniederschrift aufgenommen. Die Lage der Grenze ist damit unveränderlich und für die Grundstückseigentümer und ihre Nachfolger rechtlich verbindlich.

Die Ergebnisse der Grenzvermessung werden in den Vermessungsschriften dokumentiert und der Katasterbehörde übergeben. Dort werden sie dauerhaft registriert und stehen für eine spätere Vermessung wieder zur Verfügung.

Beispiel GrenzvermessungGrenzfeststellung für das Grundstück 212

In nebenstehender Grafik wurden die Grenzen des Flurstücks 212 neu ermittelt und an seinen Eckpunkten neue Grenzsteine gesetzt. Die Grenzen sind damit rechtssicher festgestellt.

Die Feststellung von Grundstücksgrenzen ist eine hoheitliche Handlung, es sind daher Gebühren nach dem Gebührengesetz des Landes Brandenburg zu erheben. Diese berechnen sich nach der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung.

Im Kapitel Hilfe haben wir ein Beispiel für die Kosten einer Grenzfeststellung aufgeführt. Auf Anfrage erhalten Sie eine Kostenschätzung für Ihren speziellen Fall.

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Jörg Schröder
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