Grenzbescheinigung, Grenzattest

Die Grenzbescheinigung, auch Grenzattest genannt, dient als Nachweis darüber, auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist und ob Grenzüberbauungen vorhanden sind. Solch eine Bescheinigung wird z.B. im Rahmen eines Kreditgeschäfts von Banken gefordert.

Eine Grenzbescheinigung kann nur aufgrund einer aktuellen Gebäudeeinmessung ausgestellt werden. Die Gebäudeeinmessung muss dabei auch zugleich auf die Grenzbescheinigung abgestellt werden, denn bei nah an der Grundstücksgrenze stehenden Gebäuden sind auch die Abstände zu den Grenzen zu untersuchen. Daher sollte die Forderung nach einer Grenzbescheinigung immer im Zusammenhang mit der Beantragung der Gebäudeeinmessung erfolgen.

Die Erstellung einer Grenzbescheinigung wird nach der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung abgerechnet, besondere Kosten für den erhöhten Aufwand der Gebäudeeinmessung entstehen nicht.

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Jörg Schröder
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