Abmarkung

Die Abmarkung eines Grenzpunktes erfolgt im Zuge einer Grenzvermessung. Bei der Grenzvermessung werden die Grenzen vor Ort untersucht und mit den maßgeblichen Unterlagen des Liegenschaftskatasters verglichen.

Liegt für die zu untersuchende Grenze kein Katasternachweis vor oder sind die Angaben im Liegenschaftskataster widersprüchlich, wird diese Grenze ermittelt und festgestellt. Hierbei erfolgt die Abmarkung der Grenzpunkte.

Handelt es sich bei der zu untersuchenden Grenze um eine bereits festgestellte Grenze, werden die vorhandenen Grenzzeichen auf deren Unversehrtheit überprüft. Abweichungen, die auf willkürliche Veränderungen der Grenzzeichen zurückzuführen sind, berichtigt der ÖbVI an Ort und Stelle, beschädigte oder fehlende Grenzsteine werden aufgerichtet oder neu eingebracht. Die festgestellte Grenze wird somit wiederhergestellt.

Nach Abschluß der Vermessungsarbeiten werden die Grundstückseigentümer der betroffenen Grundstücke schriftlich zu einem Grenztermin geladen. In diesem Termin wird den Beteiligten die Abmarkung ihrer Grundstücksgrenzen bekanntgegeben und der Grenzverlauf erläutert. Die Anerkennungserklärungen der Grundstückseigentümer werden in einer Urkunde aufgenommen.

Die Ergebnisse der Grenzvermessung werden in den Vermessungsschriften dokumentiert und der Katasterbehörde übergeben. Dort werden sie dauerhaft archiviert und stehen für eine spätere Vermessung wieder zur Verfügung.

Beispiel Grenzvermessungneu abgemarkte Grenzpunkte des Grundstücks 212

In nebenstehender Grafik wurden die Grenzen des Flurstücks 212 wiederhergestellt und an seinen Eckpunkten neue Grenzsteine gesetzt.

Die Abmarkung von Grenzpunkten ist eine hoheitliche Handlung, es sind daher Gebühren nach dem Gebührengesetz des Landes Brandenburg zu erheben. Diese berechnen sich nach der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung.

Im Kapitel Hilfe habe ich einige Beispiele für die Kosten hoheitlicher Vermessungstätigkeiten aufgeführt. Auf Anfrage erhalten Sie eine Kostenschätzung für Ihren speziellen Fall.

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Jörg Schröder
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